ASR 1.7 – Torprüfungen

Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 beschreibt die technichen Regeln für das Einrichten und Betreiben von kraftbetätigten Türen und Toren.

 

Dies betrift alle Arten von kraftbetätigten, also hauptsächlich elektrisch angetriebenen Türen und Toren, wie:

  • Rollgitter
  • Rolltore
  • Schiebetore
  • Flügeltore
  • Schiebetüren
  • Drehtüren

 

Diese schreibt vor, das kraftbetätigte Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme, bzw. bei Änderungen sowie anschliessend mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf die sichere Funktion geprüft werden. Hierbei werden die in der ASR A1.7 vorgegebenen sicherheitstechnischen Anforderungen bzgl. Schließkräfte gemessen und Schutzeinrichtungen überprüft und entsprechend dokumentiert.

 

Tore und Türen die vor in Kraft treten der ASR A1.7,  2009,  gefertigt wurden und nicht den Anforderungen entsprechen, haben keinen Bestandschutz und müssen umgerüstet werden.